Im Winter kann Eisbildung auf den Straßen durch schlechtes Wetter und Schnee zu einem großen Problem für den Fahrzeugverkehr und die Sicherheit im Allgemeinen werden.
WER AUF STRASSEN SCHNEE RÄUMEN MUSS BZW. DARF
Normalerweise gehören die Straßen innerhalb von Siedlungsgebieten der Gemeinde: Es ist daher die Gemeinde, die sich im Bedarfsfall mit geeigneten Fahrzeugen zum Räumen von Schnee ausstatten muss.
Dies ist jedoch in kleineren Zentren (mit weniger als 10.000 Einwohnern) häufig nicht der Fall. Denn größtenteils zieht es der Bürgermeister vor, sich diesen Pflichten zu entziehen und die Last den Privatpersonen zu übertragen. In Fällen wie diesen obliegt gemäß Artikel 14 der Straßenverkehrsordnung das Reinigen der Straßen und Bürgersteige den jeweiligen Eigentümern.
Nur in besonders schweren oder unvorhersehbaren Fällen, wie bei sowohl in ihrer Menge als auch ihrer Dauer außergewöhnlichen Wettererscheinungen, kann die Gemeinde beschließen, eine Verfügung zu erlassen, die den Privatleuten (d. h., den Eigentümern der zur Straße hin liegenden Immobilien) vorschreibt, den Schnee zu räumen, um so die Gefahr von Sach- und Personenschäden zu vermeiden.
SCHNEERÄUMFÜHRERSCHEIN
Für einige für das Räumen von Schnee auf den Straßen eingesetzte Fahrzeuge kann es sich als notwendig erweisen, über einen bestimmten Schein zu verfügen. Der Schein ist ein Dokument, das die Erlaubnis zum Fahren eines bestimmten Fahrzeugs erteilt, nachdem alle erforderlichen Voraussetzungen durch Absolvieren spezifischer Kurse erworben wurden. Davon gibt es zwei: die für Salzstreufahrzeuge und die für Schneeräumfahrzeuge.
Bei Salzstreufahrzeugen handelt es sich genau um jene Fahrzeuge, die dazu dienen, Salz mit dem Ziel auf die Straßenoberfläche zu streuen, die Eisbildung zu begrenzen und so die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Dem Erhalt dieses Scheins gehen normalerweise eine Reihe von Unterrichtsstunden voraus (in denen bestimmungsrechtliche Kenntnisse in Theorie und Praxis vertieft werden), die mit einer theoretischen Prüfung enden.
Schneeräumfahrzeuge dagegen sind Fahrzeuge, die während der Winterzeit zum Einsatz kommen, um die korrekte Straßenreinigung zu sichern, und in zwei Unterkategorien unterteilt: Arbeitsmaschinen, die genau zu diesem Zweck ausgelegt wurden, und Fahrzeuge, wie landwirtschaftliche Maschinen, die zum Erledigen dieser Aufgabe angepasst werden.
SICHERHEIT UND INSTANDHALTUNG DER SCHILDE
Die planmäßige Wartung von Schneeräum- und Salzstreufahrzeugen umfasst eine regelmäßige Kontrolle aller Komponenten, die dazu dient, den höchsten mechanischen Wirkungsgrad zu erzielen. Das Erledigen dieser Vorgänge dient der Vorbeugung möglicher Defekte und Funktionsstörungen, die dann eine außerplanmäßige Wartung erfordern würden. Für den Nachweis, alle Vorgänge ausgeführt zu haben, muss man sich jedoch mit einem Register ausstatten, in dem alle vor und nach der Winterzeit ausgeführten Kontrollen und alle Inbetriebnahmeprüfungen mit den jeweiligen Ergebnissen vermerkt werden.
Die außerplanmäßige Wartung dagegen erfolgt weniger häufig als die planmäßige. Denn die außerplanmäßige Wartung betrifft unregelmäßig auftretende Ereignisse und dient dazu, das Fahrzeug auf dem neuesten Stand zu halten, um sein Veralten zu begrenzen.